Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

§1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen haben Gültigkeit für alle Angebote, Verkäufe, Lieferungen und Leistungen und werden Inhalt des Vertrages. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
1.2 Abweichenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn der Käufer sie seiner Bestellung oder sonstigen Erklärung zugrunde gelegt hat.

§2 Angebote und Aufträge
2.1 Angebote sind frei bleibend, sofern sie nicht in schriftlicher Form als verbindlich bezeichnet sind. Ein wirksamer Vertrag kommt daher erst durch unsere Auftragsbestätigung oder die Auslieferung der Ware zustande.
2.2 Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu einem unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben im Eigentum des Verkäufers und sind nur annähernd Maß gebend. Nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch den Verkäufer können sie verbindlicher Vertragsinhalt werden.

§3 Zweifelhafte Zahlungsfähigkeit
3.1 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, können weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung der Ware durch den Käufer abhängig machen. Es kann dem Käufer für die Vorauszahlung der Ware eine angemessene Frist gesetzt oder vom Vertrag zurücktreten werden, wenn die Vorauszahlung nicht fristgemäß eingeht; der Käufer kann statt der Vorauszahlung Sicherheit durch Bankbürgschaft leisten. Ist die Ware bereits geliefert, so wird der Kaufpreis ungeachtet vereinbarter Zahlungsfristen sofort ohne Abzug fällig.
3.2 Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers sind unter anderem dann begründet, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt wurde oder er Zahlungen nicht pünktlich leistet.

§4 Preise
4.1 Alle Preise gelten „ab Werk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.
4.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in den Preisen nicht eingeschlossen und wird in der am Tag der Rechnungsstellung gesetzlich geltenden Höhe in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.3 Liegen zwischen dem Tag des Vertragsschlusses und dem Tag der Lieferung mehr als 4 Monate, ohne dass dies auf eine zu vertretende Lieferverzögerung beruht, und hat sich in dieser Zeit die gültige Preisliste geändert, so kann anstelle des vereinbarten Kaufpreises der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis verlangt werden. Dem Käufer wird vor der Lieferung eine entsprechend geänderte Auftragsbestätigung übermitteln. Der Käufer kann in diesem Fall hinsichtlich der Waren, für die der Preis erhöht worden ist, von seiner Bestellung zurücktreten. Er muss den Rücktritt spätestens am 3 Werktag nach Erhalt der geänderten
Auftragsbestätigung schriftlich erklären:
Eine Übersendung per Telefax genügt.
Eine Übersendung per E-Mail genügt.

§5 Lieferzeit
5.1 Alle genannten Liefertermine sind unverbindlich und gelten als nur annähernd vereinbart, soweit sie nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Bei unverbindlichen Lieferterminen gilt eine Lieferung innerhalb 14 Tage nach der angegebenen Lieferzeit auf jeden Fall noch als rechtzeitig.
5.2 Falls schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht eingehalten werden kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die mit dem Ablauf § 5.1 beginnt. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3 Wird die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder aus anderen außergewöhnlichen und unverschuldeten Umständen ganz oder teilweise vorübergehend unmöglich oder erheblich erschwert, so verlängert sich die vereinbarte Lieferzeit um die Dauer des Leistungshindernisses. Gleiches gilt für eine gesetzliche oder vom Käufer gesetzte Frist für die Leistungserbringung, insbesondere für Nachfristen bei Verzug.
5.4 Vor Ablauf der gemäß Absatz 3 verlängerten Lieferzeit bzw. Leistungsfrist ist der Käufer weder zum Rücktritt noch zum Schadensersatz berechtigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen an, sind sowohl der Käufer als auch der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, soweit der Vertrag noch nicht durchgeführt ist. Ist der Käufer vertraglich oder gesetzlich (z.B. wegen Interessewegfall) ohne Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, so bleibt dieses Recht unberührt.
5.5 Bei einem etwaigen Lieferverzug, soweit er nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, sind Schadensersatzansprüche jeder Art ausgeschlossen.

§6 Versand
6.1 Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist und/oder der Versand mit eigenen Fahrzeugen erfolgt. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, für eine Transportversicherung zu sorgen.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist der Verkäufer zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt, die einzeln berechnet werden.

§7 Zahlung
7.1 Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
7.2 Der Käufer kommt auch ohne eine Mahnung in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt.
7.3 Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, werden seine sämtlichen Zahlungsverpflichtungen aus der Geschäftsverbindung – auch solche, für die Wechsel gegeben worden sind – sofort fällig.
In diesem Fall ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in gesetzlich festgelegter Höhe zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch den Verkäufer bleibt vorbehalten.
7.4 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und bei Diskont-Fähigkeit ohne Gewährung eines Skontos erfüllungshalber angenommen. Auch Zahlungen im Scheck-/Wechselverfahren werden nur erfüllungshalber angenommen. Der Kaufpreisanspruch erlischt erst nach vollständiger Einlösung der Wechsel. Wechselund Diskontspesen werden gesondert berechnet und sind ohne Abzug sofort zu zahlen.
7.5 Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von dem Verkäufer anerkannt wurden oder unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§8 Gewährleistung/Haftung
8.1 Der Käufer hat die empfangene Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer innerhalb von 5 Werktagen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich zu rügen.
8.2 Der Verkäufer ist nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel an der Ware vorliegt und von dem Käufer rechtzeitig schriftlich gerügt wurde, ist der Verkäufer - unter Ausschluss der Rechte des Käufers von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen - zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Der Käufer hat für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren.
8.3 Die Nacherfüllung kann nach der Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Der Verkäufer ist berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen.
Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder hat der Verkäufer die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.
8.4 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder die Nacherfüllung verweigert wurde. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.
8.5 Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verkäufer uneingeschränkt nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen wird nur gehaftet, wenn die verletzte Vertragspflicht für das Erreichen des Vertragszwecks erkennbar von wesentlicher Bedeutung ist, und nur begrenzt bis zur Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens.
8.6 Die Haftungsbeschränkung nach Absatz 5 gilt entsprechend für andere als vertragliche Schadensersatzansprüche, insbesondere Ansprüche aus unerlaubter Handlung, mit Ausnahme der Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Sie gilt ferner auch zugunsten der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
8.6 Soweit bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben wurde, haftet der Verkäufer im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verkäufer nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.
8.7 Der Verkäufer haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Der Verkäufer haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haftet der Verkäufer im Übrigen nicht. Die in §7 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers betroffen ist.
8.8 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§9 Eigentumsvorbehalt
9.1 Der Verkäufer behalt sich das Eigentum an der Ware vor (Vorbehaltsware), bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag. Die gelieferten Waren gehen erst dann in das Eigentum des Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln erfüllt hat. Im Fall des Scheck-Wechsel-Verfahren erlischt der Eigentumsvorbehalt in all seinen hier aufgeführten Formen nicht schon mit der Scheckzahlung, sondern erst mit der Einlösung des Wechsels.
9.2 Der Käufer hat dem Verkäufer von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Maßnahmen zum Schutz gegen Zugriffe Dritter entstehen.
9.3 Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung nicht nach, so kann die Herausgabe der noch in seinem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangt werden. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch den Verkäufer liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Der Verkäufer ist nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird mit den offenen Forderungen aufgerechnet.

§10 Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für Zahlungen ist Troisvierges / Luxemburg, für unsere Warenlieferungen der Versandort.

§11 Datenverarbeitung
Der Käufer ist damit einverstanden, dass der Verkäufer die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten über den Käufer unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke verarbeiten, insbesondere speichern oder an eine Kreditschutzorganisation übermitteln, soweit dies im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertrages erfolgt oder zur Wahrung seiner berechtigten Interessen erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Käufers an dem Ausschluss der Verarbeitung, insbesondere der Übermittlung, dieser Daten überwiegt.

§12 Salvatorische Klausel
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Form. Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen im Übrigen nicht.

§13 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Für das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch wenn der Käufer seinen Wohnoder Geschäftssitz im Ausland hat. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
13.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne Einwilligung des Verkäufers abzutreten.
13.3 Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder auch Privatperson so ist Gerichtsstand für beide Teile - auch für Wechsel- und Scheckklagen – Troisvierges / Luxemburg. Der Verkäufer ist jedoch auch berechtigt, den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.